Aufnahmealter:
Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren
Gesetzliche Grundlagen:
KJHG: §§ 19, 27, 34, 35a
Betreungsschlüssel: 1:1 (fallbezogen)
Platzanzahl: 6 (4 Einzelzimmer + 2 Trainingswohnungen)
Die Plätze sind für Mutter/Vater/Kind geeignet.
Sonderleistung (nach Bedarf):
volle Schulbegleitung (zusätzliche Fachleistungsstunden)