Kinder- und Jugendhilfswerk e. V. Gernrode


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Auszüge aus der Satzung des Kinder- und Jugendhilfswerkes e. V. Gernrode:

§ 2 Vereinszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohl­fahrts­zwecke…
Darüber hinaus erstrebt der Verein Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sowie privaten Spenden.
Der Verein kann seine Betreuungsmaßnahmen stationär und ambulant erbringen.

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§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaft­liche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine (des Vereins – der Verfasser) Ziele unterstützt (§ 2).

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod, im Falle einer juristischen Person durch deren Auflösung.
Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr – der Verfasser) möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Geschäftsjahres.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mit­glieder­versamm­lung (§8) (z. Zt. 15,00 EUR per anno – der Verfasser). Zur Fest­legung der Beitrags­höhe und –fälligkeit ist eine 2/3 Mehrheit der in der Mit­glieder­versamm­lung anwesenden stimm­berechtigten Vereins­mitglieder erforderlich.

...

§ 7 Der Vorstand


Der Vorstand wird von der Mitglieder­versammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstands­mitglieder ist möglich. In den Vorstand können nur Vereins­mitglieder gewählt werden…

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jedes zweite Jahr einzuberufen; die Wahl­versamm­lung des Vorstandes gilt als Mitglieder­versammlung.

Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlußfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde… Die Mit­glieder­versammlung entscheidet … über:

a) Beitragsbefreiung,
b) Aufgaben des Vereins,
c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken,
d) Beteiligung an Gesellschaften,
e) Aufnahme von Darlehn ab 100 TEUR,
f) Genehmigungen aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
g) Mitgliedsbeiträge (§5),
h) Satzungsänderungen,
i) Auflösung des Vereins.

Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschluß­fähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vereins­mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar
Die Mitglieder­versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimm­gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Kontakt:
Kinder- und Jugendhilfswerk e. V. Gernrode
Vorstand

über Sekretariat
Adresse:
Waldstraße 6 (
Anfahrt)
06485 Quedlinburg, OT Gernrode
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Impressum

Kinder und Jugendhilfswerk e. V. Gernrode

verantw. i. S. § 5 DDG:
Geschäftsführer Lutz Kaufhold
(+49 39485 593 11)

Fachaufsicht: Jugendamt Harzkreis

Vereinsregister: Stendal, VR 40 300

Steuernummer: 117/142/00803
E-Mail: lutz.kaufhold(AT)kjhw-gernrode.de