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Auszüge aus der Satzung des Kinder- und Jugendhilfswerkes e. V. Gernrode: |
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... §2 Vereinszweck [Top] Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke... §3 Selbstlosigkeit [Top] Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §4 Mitgliedschaft [Top] Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine (des Vereins - der Verfasser) Ziele unterstützt (§2). §5 Beiträge [Top] Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (§8) (z. Zt. 15,-- EUR per anno - der Verfasser). Zur Festlegung der Beitragshöhe und –fälligkeit ist eine 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. §7 Der Vorstand [Top] ... §8 Mitgliederversammlung [Top] Die Mitgliederversammlung ist jedes zweite Jahr einzuberufen; die Wahlversammlung des Vorstandes gilt als Mitgliederversammlung.
Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlußfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar |
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(C) PC-Butler , Christian Dühning 2001 |
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