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Überblick KommPass
1.2 Sozialpädagogische Ganztagsintensivbetreuung [Top] für Jugendliche ohne U-Haftvermeidung (Kostenträger: Jugendämter), jedoch mit gleicher Symptomatik der starken sozialen Fehlentwicklung
- Gesetzliche Grundlage:
KJHG §§ 34, 35 und 35a / KJHG-LSA § 28
- Klientel:
Jugendliche mit dissozialen Verhaltensstörungen, Delinquenz, massiver Schulaversion und seelischer Behinderung
- Aufgabe:
Absicherung einer Schul - oder Berufsausbildung bzw. Eingliederung in Werkstatt für Behinderte Eingliederung in nachfolgende Hilfeformen
- Reintegration in Schulalltag
Verselbständigung bis zur Lebensfähigkeit in eigener Wohnung bzw. in anderen Wohnformen
- Methode:
Sozialpädagogischer Ansatz ist der Intensivbetreuung gleichgestellt, integriert ist das gesamte Programm des Einzel- und Kleinstgruppenunterrichtes sowie die Arbeitserziehung und Erlebnispädagogik in Einzelbetreuung
1.1 Jugendwohngruppe - Brücke [Top]
Jugendrichter können, wenn zu erwarten ist, dass straffällig gewordenen Jugendliche bis zur Hauptverhandlung erneut straffällig werden oder anderweitig gefährdet sind, anstatt Untersuchungshaft Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe anordnen. Die Brücke des Kinder- und Jugendhilfswerks ist eine solche Einrichtung.
- Gesetzliche Grundlage:
§71 JGG. und Runderlass vom MS/MJ und MI vom 05. 08. 1998
- Klientel:
Jugendliche (Mädchen/Jungen) im Alter von 14 - 18 Jahren, für die § 71 JGG zutrifft.
- Strukturelle Voraussetzungen:
- maximal 5 Plätze - 5 Einzelzimmer mit 2 getrennten Sanitärbereichen - eigene Küche - je nach Belegung 3 - 5 Sozialpädagogen als Betreuer - Nutzbarkeit der Übergreifenden Sozialen Dienste des Vereins
- Aufgaben:
- intensiver erzieherischer Einfluss statt Untersuchungshaft - Vorbereitung des Jugendlichen auf die Hauptverhandlung
- Methoden:
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verhaltenstherapie (Aufarbeitung von langzeitig verweigerten Schulbesuch durch therapeutischen Einzel- und Kleinstgruppenunterricht einschließlich Arbeitserziehung in Einzelbetreuung sowie bei positiver Entwicklung Schulbesuchseingliederung mit Schulbegleitung) - Reflexion bisherigen strafbaren Verhaltens (Deliktverarbeitung) - Gemeinsame Erarbeitung einer realistischen Perspektive - Schaffung fester Lebensstrukturen, um Halt zu geben und Aggressivität und soziale - Ängste abzubauen - Verhaltenstherapeutisch orientierte Verstärkerpläne - Klare Vorgaben bei der Strukturierung des Alltags - Nutzung der therapeutischen Angebote der Einrichtung
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